Über das Amt

Das Jugendamt, richtig ist die Bezeichnung Amt für Jugend, Familie und Schule, hilft Ihnen bei der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson. Dies ist eine der vielen Aufgaben im Amt f. Jugend, Familie und Schule der Stadt Dorsten. 

Sollten Sie selber aktiv gesucht  und  eine Tagespflegeperson gefunden haben, so ist der Weg zum Amt für Jugend, Familie und Schule empfohlen. Ihr Kind besitzt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Das Jugendamt unterstützt Sie hierbei. 

Und was  die Berechnung der Betreuungsstunden angeht, erfahren Sie ebenfalls Unterstützung über das Amt für Jugend, Familie und Schule oder einer Kindertagespflegeperson.  

Zur Berechnung der Betreuungszeit Ihres Kindes bedenken Sie, auch die Fahrzeit zu Ihrer Arbeitsstelle, Universität u.v.m. sollten Sie nicht außer Acht lassen, denn in dieser Zeit wird Ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut.

 

Im Jahr 2019 wurde das Vorgehen zur Stundenbetreuung zwar geändert, berufstätige oder lernende Eltern müssen nun nicht mehr ihren Stundenbedarf ausrechnen lassen. Sie können die benötigten Stunden zur Betreuung selbst festlegen und beantragen, aber auch hier sind Vorgaben zu beachten.

Eine weitere Änderung: Sie schließen im Vorfeld einen Betreuungsvertrag mit Ihrer Kindertagespflegeperson ab. Der Betreuungsvertrag wird zusammen mit Ihrem Antrag zur Förderung der Kindertagesbetreuung beim Amt für Jugend, Familie und Schule eingereicht.

 

Weiterhin müssen Sie gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Schule Ihre Bescheinigung über Ihren Verdienst vorlegen.

Darüber werden die Elternbeiträge errechnet.

Kontaktdaten der Ansprechpartner im Amt für Jugend, Familie und Schule der Stadt Dorsten finden Sie hier.

Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit der Kindertagespflegeperson ab.

Kindertagespflege in Dorsten  · Sonja Bettin · Dörnekampstraße 14a · 46282 Dorsten · Tel. 0 23 62 - 95 37 03

Oder schreiben Sie mir.